Die Oberflächen der natürlichen Zähne sind nicht immer glatt und somit leicht zu reinigen. Insbesondere auf den Kauflächen der Backenzähne kommen tiefe Fissuren und Grübchen vor, die für die Bakterien der Mundhöhle ideale Nischen darstellen und damit besonders kariesgefährdet sind. Auch an den Innenflächen der Frontzähne kommen solche Grübchen vor. Da der Grundsatz gilt „Ein sauberer Zahn wird nicht krank.“ wird bei der Fissurenversiegelung versucht, die Reinigungsfähigkeit zu verbessern, indem solche Fissuren und Grübchen bakteriendicht versiegelt werden.
Zumeist findet die Fissurenversiegelung im Rahmen der Prohylaxesitzung bei Kindern und Jugendlichen oder nach einer professionellen Zahnreinigung statt. Nachdem die betreffenden Zähne gründlich gereinigt und die Grübchen und Fissuren somit frei von Bakterien und Plaque sind, werden diese nach einer Vorbehandlung der Zahnoberfläche mit einem dünnfließenden Spezialkunststoff versiegelt, der sich durch Lichthärtung befestigt und danach sofort belastbar ist. Mitunter halten diese Versiegelungen bis ins Erwachsenenalter, sie können aber bei Bedarf erneuert oder verbessert werden.
Grundsätzlich macht eine Versiegelung an allen Zähnen die schlecht zu reinigende Grübchen, Rillen und Fissuren haben. Das kann grundsätzlich alle Zähne betreffen, kommt aber bei den Backenzähnen (Molaren) am häufigsten vor.
Gelegentlich haben auch die kleinen Backenzähne (Prämolaren) oder Frontzähne (zumeist auf der Gaumenseite) tiefe Rillen oder Fissuren, bei denen eine Versiegelung einen wirksamen Schutz gegen Kariesentstehung bieten kann.
Auch eine Versiegelung von Milchzähnen kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn Erhaltbarkeit bei erhöhtem Kariesrisiko bis zum natürlichen Zahnwechsel in Gefahr ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zum 18. Lebensjahr die Kosten die Versiegelung der großen bleibenden Backenzähne (von denen die ersten etwa ab dem 6. und die zweiten ca. ab dem 12. Lebensjahr ). Private Krankenversicherungen übernehmen zumeist die Kosten die Versiegelung aller Zähne, an denen dies notwendig erscheint. Die Versiegelung von Milchzähne, die nicht zu den bleibenden Molaren zählen wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und muss privat in Rechnung gestellt werden. Hierbei ist pro Zahnversiegelung mit einem Kostenaufwand von ca. 20,00 € zu rechnen.
Bereits ab einem Alter von sechs Jahren empfehlen wir die Kontrolle durch den Kieferorthopäden, um die Gebissentwicklung fachgerecht untersucht werden. Weitere Kontrolluntersuchungen beim Kieferorthopäden werden wir in regelmäßigen Intervallen Individuell nach Gebisssituation vorschlagen. Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt In der Regel ab dem 9. bis 12. Lebensjahr. Hierbei ist allerdings weniger das Alter der Patienten ausschlaggebend, sondern die Zahnentwicklung und das Zahnwachstum.
Wenn die Struktur des Zahnes durch Karies zerstört ist aber die Kariesausdehnung die Zahnwurzel nicht erreicht hat, kann eine Rekonstruktion des Zahnes mittels zahnfarbige Füllungen erfolgen. Bei Kindern ist seit Sommer 2018 Amalgam als Füllungsmaterial verboten. Wir verwenden Composite (Biocompatiabele )Füllungsmaterialien, deren Haltbarkeit neben der Größe und Verarbeitungstechnik und für Kauverhalten der Kinderoptimal ist.